Aus unseren Statuten:
Unter
dem Namen VEREIN LITERATUR KUNST MUSIK (VLKM), besteht in der Schweiz ein Verein gemäss Art. 60ff
ZGB.
Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder und setzt sich für deren öffentliche Unterstützung ein. Der Verein verfolgt
seinen Zweck
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durch Förderung der einzelnen Mitglieder
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durch gemeinsame öffentliche Veranstaltungen.
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durch gemeinsame Publikationen/Anlässe.
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durch Zusammenarbeit mit verwandten Institutionen und Organisationen.
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durch Pflege freundschaftlicher Beziehungen.
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durch interne Schulungen/Tipps/Tricks in Marketing/Auftritte/Vermarktung zu Spezialpreisen unter den Mitgliedern.